Worum geht es bei Abschreibungen auf Immobilien?

Die Abschreibung von Immobilien (auch als Abschreibung für Abnutzung oder kurz „AfA“ bezeichnet), bezieht sich darauf, dass der Wert einer Immobilie über einen bestimmten Zeitraum hinweg steuerlich abgeschrieben wird. Anders ausgedrückt: Sie können jährlich einen prozentualen Wert der Herstellungskosten der Immobilie von der Steuer absetzen.

NEU seit 2023: mit einer sog. QNG-Zertifizierung können Sie für Mietwohnungsneubauten die Sonderabschreibung nach § 7b EStG mit 5 % für vier Jahre und die neue degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG mit 5 % in Anspruch nehmen, diese wird
vom Restwert vorgenommen, so dass in den ersten 4 Jahren ca. 37 % der Herstellungskosten abgeschrieben werden. Für die ersten 10 Jahre beträgt das Abschreibungsvolumen ca. 53,75 %

Welche Abschreibungs­möglichkeiten gibt es?

Degressive AfA § 7 Abs. 5a EStG

Im ersten Jahr können fünf Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils fünf Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden. Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich. Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 (6-Jahres Zeitraum) liegen.Die degressive AfA kann zudem mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden.

Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau § 7b EStG

Es besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme für neugeschaffene Mieteinheiten (Bauanzeige vor dem 1.10.2029). Die Baukosten Obergrenze beträgt 5.200 EUR je Quadratmeter Wohnfläche. Die Bemessungsgrundlage ist auf 4.000 EUR je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.

Das Gebäude muss Effizienzhausstandard 40 (EH40) plus Nachhaltigkeitssiegel QNG erreichen. Die Sonderabschreibung in Höhe von 5 % pro Jahr kann über einen Gesamtzeitraum von vier Jahren in Anspruch genommen werden.

PL Living Paloma Luthe
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