Rücklagen nach § 6b EStG
Ihre Chance zur Steueroptimierung
Nutzen Sie die Möglichkeiten des § 6b EStG, um Ihre Steuerlast effizient zu optimieren. Die Bildung von Rücklagen ermöglicht es Ihnen, steuerliche Vorteile durch Reinvestitionen zu nutzen und langfristig von erheblichen Einsparungen zu profitieren.
Sprechen Sie uns bitte persönlich an: wir haben immer ein umfangreiches Portfolio an Immobilien zur Reinvestition Ihrer Rücklagen.
Wer kann eine Rücklage nach § 6b EStG bilden?
Wann wird die Rücklage zwangsweise aufgelöst?
Bitte beachten Sie, dass wir nicht steuerberatend tätig sind. Die genauen Werte und steuerlichen Auswirkungen sollten Sie mit Ihrem Steuerberater erörtern. Gerne vermitteln wir Ihnen einen Steuerberater aus unserem Netzwerk.